Pferdegestützte Therapie
FAQ & Preise
Zu unseren Kosten
Unsere Preise
Einzelsetting für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
60 Minuten 75 Euro,
5er Karte Einzelsetting für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
5 x 60 Minuten 350 Euro,
Gruppensetting Kleingruppe 2 Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
60 Minuten ab 40 Euro pro Person*,
*abhängig von dem Einsatz weiterer Therapeut*innen sowie Hilfskräfte
Gruppensetting ab 3 Kindern Jugendlichen und Erwachsenen*:
60 Minuten ab 35 Euro pro Person*,
*Einsatz zweite Therapeut*in oder Hilfskraft
Probestunde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
45 – 50 Minuten 45 Euro pro Person im Einzelsetting und 25 € pro Person im Gruppensetting
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Die Kosten für die Reittherapiesitzungen werden überwiegend privat bezahlt. Reittherapie kann aber auch von der Krankenkasse, der Pflegekasse, Sozialamt oder dem Jugendamt übernommen werden.
Reittherapie ist eine Kann-Leistung der Krankenkasse. Diese entscheidet individuell, ob sie die Kosten übernimmt. Reittherapie auf Rezept ist also in Einzelfällen möglich. Ist eine Krankheit attestiert, kann der Arzt als Heilmethode Reittherapie verordnen.
Zusatzversicherungen der Krankenkassen für gesetzlich Versicherte übernehmen Kosten für Leistungen, die für Privatpatienten gelten, wie etwa die Behandlung durch den Heilpraktiker. Die Reittherapie kann im Rahmen der Heilpraktiker Behandlung übernommen werden.
Über die Zusatzversicherung förderbar:
– psychomotorische Übungsbehandlung
– sensomotorisches Funktionstraining
– psychomotorische Einzel-/ Gruppenförderung
Sie benötigen eine ärztliche Empfehlung (für einen der drei Punkte) sowie eine gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung und können damit einen Antrag auf außertarifliche Kostenübernahme einreichen.
Die privaten Krankenkassen öffnen sich immer mehr der Reittherapie und übernehmen die Therapiekosten. Die Beihilfe übernimmt auch oft einen Teil der Kosten.
Die Pflegekasse (Soziale Pflegeversicherung) kann in manchen Fällen die Reittherapiekosten als zusätzliche Betreuungskosten nach §45b SGB XII abrechnen., vorausgesetzt ihr Kind hat eine Pflegestufe und bekommt Betreuungsgeld. Hierfür ist im Vorfeld ein Pflegegutachten möglich.
Das Jugendamt kann auch die Kosten der Reittherapie übernehmen. Über das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) kann beim zuständigen Jugendamt Reittherapie beantragt werden als:
· Intensive Einzelfallbetreuung (§ 35 KJHG)
· Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35 A KJHG) oder
· Hilfen zur Erziehung /päd. und therap. Leistungen (§ 27 KJHG) oder als
· soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG
Die Reittherapie ist zwar keine klassische Hilfe zur Erziehung laut §27 Abs. 2 SGB VIII, jedoch besagt §27 Abs.3 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Somit ist die Reittherapie als therapeutische Leistung rechtlich anerkannt und wird unter anderem in Heimen, psychiatrischen Kliniken, Heilpädagogischen Tagesschulen, in Beratungsstellen, auf Jugendfarmen und privaten Reitbetrieben eingesetzt.
Ebenso kann das Sozialamt im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe (Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB VIII) die Kosten übernehmen. Neben der üblichen ärztlichen Verordnung ist zusätzlich die Stellungnahme eines Pädagogen oder Therapeuten notwendig.
Durch das BSHG (Bundessozialhilfegesetz), über:
· Wiedereingliederungshilfe (§ 39 BSHG) oder
· Ambulante Jugendhilfe (§ 40 BSHG)
Bei Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen kann die Bezahlung durch deren persönliches Budget erfolgen – SGB IX.
Es können Anfragen an Fonds, Stiftungen und Sozialverbände gestellt werden, die dann die Kosten aus Spendengeldern finanzieren.